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Reduzierter Umsatzsteuersatz!

Bei der Jahresverbrauchsabrechnung für Wasser und Nahwärmeversorgung wird als Leistungszeitraum das gesamte Kalenderjahr (01.01.-31.12.2020) abgerechnet.
 
Da zum Ende des Leistungszeitraums 31.12.2020 der reduzierte Umsatzsteuersatz für Wasser von 5% gilt, wird dieser auf das gesamte Jahr 2020 angewandt. Das gleiche gilt auch für die Haushalte und Gewerbe, die über die Kraftwärmeanlage versorgt werden. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von 16% wird ebenfalls auf das gesamte Kalenderjahr angewandt.  
 
Auf eine unterjährige Anpassung der Abschläge wird aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Eine Ablesung und Mitteilung der Zählerstände ist somit nicht notwendig.

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