Bürgerservice

In diesem Bereich finden Sie Formulare und Online-Dienste von sämtlichen Behörden in Baden-Württemberg. Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Hier gelangen Sie direkt zur Webseite des Fotowettbewerbs 2023.
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe (4,1 MB) unseres Mitteilungsblattes "BürgerInfo" oder lesen Sie online die letzten Mitteilungsblätter.
Erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Themen der kommenden Sitzungen des Gemeinderates.
Bürgerinformationssystem
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