Öffentliche Bekanntmachungen
Informationen zur neuen Grundsteuer
Erstelldatum04.02.2025
Aufgrund der zahlreichen Nachfragen im Zusammenhang mit der Zustellung der neuen Grundsteuerbescheide möchten wir im Folgenden zur Ermittlung und Erhebung der Steuer nochmals informieren.
Allgemeine Informationen
Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 wurde die Reform der bisherigen Grundsteuer notwendig. Die bisher für die Bemessung von Grundstücken verwendeten Einheitswerte erklärte das Bundesverfassungsgericht damit für verfassungswidrig. Aus diesem Grund mussten alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden. Ziel ist es, eine zeitgemäße und verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Der Gesetzgeber ermöglichte den Ländern somit, ein eigenes Grundsteuerrecht einzuführen, woraufhin Baden-Württemberg im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz einführte. Ab dem 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg erhoben.
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken an die Gemeinde zahlen müssen. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, um kommunale Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung oder Feuerwehr zu finanzieren.
Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Grundsteuer:
- Grundsteuer A = Grundstücke der Land – und Forstwirtschaft
- Grundsteuer B = Grundstücke
Berechnung des Grundsteuerwerts
Der Grundsteuerwert wird vom zuständigen Finanzamt erhoben. Die Berechnung erfolgt anhand der abgegeben Hauptfeststellungserklärung zum 01.01.2022. Die Erklärungen mussten vom Grundstückseigentümer über das Elster-Portal abgegeben werden. Sollte die Erklärung nicht rechtzeitig abgeben worden sein erfolgt in der Regel eine Schätzung.
Die Berechnung des Grundsteuermessbetrags erfolgt wie im oben dargestellten Schaubild.
Beachten Sie, dass Sie die Bodenrichtwerte dem Portal BORIS-BW entnehmen können. Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss festgelegt. Die Hebesätze der Gemeinde liegen bei der Grundsteuer A bei 510% und bei der Grundsteuer B bei 430%.
Eine ausführlichen Erläuterung finden Sie hier auf der Internetseite des Finanzamts Baden-Württemberg.
Informationen Ansprechpartner
Sollten Sie konkrete Fragen rund um Ihre persönliche Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktstelle. Diese kann je nach Thema eine andere sein. Wir haben hier eine Übersicht für Sie zusammengestellt:
Bei Fragen zum Hebesatz und zur festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich an:
Alexandra Hilberer
Gemeinde Oberwolfach
Rathausstraße 1
77709 Oberwolfach
Telefon: 07834-838326
E-Mail: ahilberer@oberwolfach.de
Bei Fragen zum Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich an:
Finanzamt Offenburg
Postfach 1440
77604 Offenburg
Telefon: 0781-120260
Bei Fragen zum Bodenrichtwert wenden Sie sich an:
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal
Postanschrift: Hauptstraße 90 D-77652 Offenburg
Dienstsitz: Wilhelmstraße 10 D- 77654 Offenburg
Telefon: 0781-822323
Fax: 0781-827572