Land- und Forstwirtschaft in der Gemeinde Oberwolfach
Nachhaltige Bewirtschaftung
Nicht verwunderlich dürfte es sein, dass im Herzen des Schwarzwaldes der Wald eine wichtige Rolle spielt.
Naheliegend also, dass die Gemeinde Oberwolfach ihren Fokus auf eine nachhaltige Bewirtschaftung legt, ebenso wie auf den Faktor „Wald als Erlebnis- und Tourismusraum“. Förderprogramme, welche die Forstwirtschaft unterstützen, wurden ins Leben gerufen, um auch den zukünftigen Generationen die Wichtigkeit einer bedachten Waldbewirtschaftung nahezulegen und diese zu unterstützen. Auch die Landwirtschaft ist in Oberwolfach stark ausgeprägt und profitiert von Förderprogrammen: Rund 100 Hofbesitzer bewirtschaften die Flächen auf der Oberwolfacher Gemarkung.
Zahlen, Daten, Fakten
- Gemarkungsfläche 5.127 ha
- davon Wald 4.161 ha (entspricht rund 81%)
- Gemeindewald rd. 576 ha
- Nadelholzanteil 95%
- Laubholzanteil 5%
- Privatwald 3.480 ha
- Staatswald 80 ha
Fast alle Waldbesitzer sind Mitglied der gemeinsamen Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wolfach-Oberwolfach.
- Höhenlage: 270 bis 948 m NN
- Klima: Rd. 1200 mm Niederschläge/Jahr im Ortsteil Kirche, rd. 1800 mm Niederschläge/Jahr im Königswald, 7,5°C Jahresdurchschnittstemperatur
- Geologie: vor allem Gneis und Granit
Der Gemeindewald
Der Gemeindewald erfüllt auf großer Fläche die Funktion von Boden-, Immissions- und Wasserschutz (451 ha) und dient darüber hinaus als Erholungswald der Stufe 1-2 (288 ha). Im Gemeindewald befinden sich neun kleine Biotope mit zusammen zwei Hektar Schutzfläche.
Hauptflächenanteil haben die „strukturreichen Waldbestände“ (48%) und die „Feuchtbiotope im Waldverband“ (44%). Ihr Bestand ist durch die Forstwirtschaft nicht gefährdet.
Neben diesen ausgewiesenen Flächen sind die Waldränder von großer Bedeutung, die das Bild des Oberwolfacher Gemeindegebietes prägen.
Zertifizierung und Ziele: Nachhaltige Forstwirtschaft
Der Gemeindewald wird nach den Vorgaben der PEFC-Zertifizierung („Programme for Endorsement of Forest Certification Schemes = Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen) bewirtschaftet.
Ziel der waldbaulichen Arbeit ist stets ein naturnaher, stabiler und langfristig ertragreicher Mischwald. Die Möglichkeiten der natürlichen Verjüngung werden dabei optimal genutzt. Nicht zuletzt berücksichtigt der Waldbau die Belange des für die Gemeinde wichtigen Tourismus.
Hauptbaumarten
- Fichte 55%
- Tanne 34%
- Douglasie 6%
- Buche 3%
- Sonstige (Birke, Bergahorn, Eiche, Esche, Erle) 2%
Der Schwarzwald: Erlebnisfläche und Lernfeld
Die Gemeinde Oberwolfach legt den Fokus darauf, dass Tourismus und Forstwirtschaft harmonisch miteinander agieren. So werden neben einer nachhaltigen Forstwirtschaft auch stets Wander-, Themen- und Nordic-Walking-Wege angelegt und ausgeschildert. Auch Mountainbikestrecken und Langlaufloipen sind im Wald rund um Oberwolfach zu finden.
Angebote auf den Waldflächen Oberwolfach:
- Waldpädagogik: Naturerlebnisse für Kindergärten u. Schulen
- Wandern (15 km gekennzeichnete Wanderwege): z. B. auf dem ‚Guck a´mol‘-Wegle oder dem Oberwolfacher Heimatpfad
- Waldspielplätze: Kreuzsattel, Hexenplatz
- Grillstellen: Kreuzsattel Hexenplatz, Mooshütte
- Skiwanderwege, Loipen (8 km): Schwarzenbruch, Freiersberg
- Radwanderwege (15 km gekennzeichnete Radwanderwege)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wundermaterial Holz: Wussten Sie das?
Rund 0,7 Tonnen Kohlendioxid (CO²) benötigen Fichte und Tanne zum Aufbau von einem Kubikmeter Holz. Dieses CO² bleibt in allen Holzprodukten, die aus diesen Bäumen hergestellt werden, gebunden. Erst bei Verrottung oder Verbrennung wird diese Menge CO² wieder in die Atmosphäre abgegeben. Holz ist also "CO²-neutral". Der Gemeindewald Oberwolfach bindet auf diese Weise jedes Jahr knapp 4.500 Tonnen CO² im zuwachsenden Holz. Werden Holzprodukte verwendet, wird zusätzlich das CO² eingespart, welches für die Produktion anderer Materialien emittiert würde.
Bodenschutzkalkung
In regelmäßigen Abständen wird auch in der Gemeinde Oberwolfach der Privat- und Kommunalwald mittels Hubschrauber gekalkt.
Das Amt für Waldwirtschaft Ortenaukreis – Forstbezirk Wolfach informiert, dass der nächste angesetzte Termin hierfür von Donnerstag, 29.08.2024 bis voraussichtlich Ende Oktober stattfindet.
Für den Zulieferverkehr und zum Schutz der Waldbesucher müssen manche Flächen und Waldwege zeitweise gesperrt werden, die Waldbesucher werden gebeten die Sperrungen zu beachten. Das verwendete Gesteinsmehl ist für den Menschen zwar absolut unbedenklich, in ganz selten Fällen können jedoch kleine Klümpchen vom Kalkungskübel abfallen.
Weitergehende Informationen zur Bodenschutzkalkung erhalten Sie u.a. auf der Seite der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.
Förderprogramme zur Offenhaltung der Landschaft
Förderprogramm Spezial-Hang-Motormäher
In Kooperation mit der Fa. Landmaschinen Müller in Oberwolfach besteht die Möglichkeit, einen Spezial-Hang-Motormäher für die Offenhaltung zu leihen. Hierfür wird dem Nutzer 20,00 € je Betriebsstunde (zzgl. Treibstoff) von der Firma Müller in Rechnung gestellt.
Den Spezial-Hang-Motormäher können Privatpersonen für die Offenhaltung von Flächen innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Oberwolfach ausleihen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der vergünstigten Nutzung.
Ansprechpartner:
Lorenz Müller e.K.
Land- und Forstmaschinen
Mitteltal 8A
77709 Oberwolfach
Telefonnummer: 07834 86850
Förderprogramm Besamungskostenzuschuss
Ein Baustein, um die Offenhaltung der Landschaft zu sichern, ist die Beweidung. Die Gemeinde Oberwolfach gewährt daher einen Besamungskostenzuschuss. Dieser beträgt für alle Großvieheinheiten (inklusive Damwild, Schafe und Ziegen) 18 Euro je Großvieheinheit. Die Tiere müssen überwiegend auf Flächen innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Oberwolfach weiden.
Um den Zuschuss zu beantragen, legen Sie bitte bis 30. September des jeweiligen Jahres den ausgefüllten Antrag sowie einen Nachweis über die Großvieheinheiten (z.B. einen Auszug aus der HIT-Liste) vor. Die Antragsteller des letzten Jahres erhalten das Antragsformular unaufgefordert zugesandt. Über jeden Antrag wird im Einzelfall entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Zuschusses.
Antragsformular "Besamungskostenzuschuss" (PDF-Dokument, 39,28 KB, 28.08.2024)
Ansprechpartner:
Petra Neef
Bürgerbüro, Soziales
Telefonnummer: 07834 8383-15
E-Mail schreiben
Förderprogramm Transportkostenbeihilfe für Rinder
Die Transportkostenbeihilfe kann für den Hin- und Rücktransport von weiblichen Rindern zur Weide beantragt werden. Die Beihilfe beträgt 45 Euro pro Rind bei einer Entfernung von 20 km, darüber hinaus 2 Euro pro Transportkilometer.
Der Antrag kann bis zum 30. September des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Richtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis.
Ansprechpartner:
Petra Neef
Bürgerbüro, Soziales
Telefonnummer: 07834 8383-15
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Förderprogramm Ausgleichszulage für Bergbauernbetriebe
Bergbauernbetriebe, deren selbstbewirtschaftete Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten Agrarzone zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, können eine Ausgleichszulage beantragen. Die Förderung beträgt 170 Euro/ha.
Der Antrag kann bis zum 30. September des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Richtlinien und der Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis.
Ansprechpartner:
Petra Neef
Bürgerbüro, Soziales
Telefonnummer: 07834 8383-15
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Förderprogramm Zäune: Förderung durch Land und Gemeinde
Das Land Baden-Württemberg fördert Zäune auf Flächen, die der Offenhaltung der Mindestflur dienen und von Aufforstung oder Sukzession bedroht sind. Voraussetzung ist in der Regel eine Hangneigung von 35 % (keine Schlepperbewirtschaftbarkeit mehr gegeben). Förderfähig sind ausschließlich Zäune für Tiere, welche die „extensive Nutzungseigenschaft der Weidefläche nicht gefährden“, d.h. Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde.
Fördersatz:
50% der Bruttokosten des durch Unternehmerleistung erstellten Zaunes werden durch das Land gefördert. Die Gemeinde beteiligt sich mit weiteren 25 % der Kosten. Eigenleistung ist nicht förderfähig.
Hinweis:
Die Zweckbindung dauert fünf Jahre, in der Regel wird vom Unternehmer eine Zehn-Jahres-Gewährleistung erteilt. Dieses Projekt läuft bereits, die Prüfung der Förderfähigkeit der eingereichten Flächen durch das Amt für Landwirtschaft ist abgeschlossen, die Ausschreibung steht nun an.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt durch die Gemeinde mit Unterstützung des LEV Ortenaukreis.
Ansprechparter:
Weitere Information zum Förderprogramm
LEV Ortenaukreis
Telefonnummer: 0781 8057312
Wichtig:
Auch Weidezäune, die aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen nicht in das Landesförderprogramm aufgenommen wurden, können mit bis zu 25 % durch die Gemeinde gefördert werden. Hierunter fallen zum Beispiel Zäune für Gatterwild (z.B. Damwild, Rotwild). Weitere Information hierzu erhalten Sie unter Telefonnummer: 07834 838314.
Hinweis:
Da der Förderzeitraum dieses Programms beendet ist, existiert dieses Förderprogramm aktuell nicht!
Förderprogramm Zäune zur Wolfsprävention
Oberwolfach liegt im sogenannten Wolfsgebiet. Daher sind Zäune für Schafe und Ziegen förderfähig, die der Wolfsprävention dienen. Das Land fördert 90 % der Materialkosten, einschließlich Weidezaungerät mit Zubehör.
Diese Förderung kann über die untere Naturschutzbehörde in Anspruch genommen werden. Wer sich für diesen Zaun entscheidet und ihn durch einen Unternehmer oder in Eigenleistung bauen will, bekommt die Herstellungskosten gleichfalls mit 25 % von der Gemeinde gefördert. Bei einem Aufbau in Eigenleistung werden auch 25 % der Gesamtmaterialkosten von der Gemeinde erstattet.
Weitere Information zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage.