Sie sind hier: Startseite / Rathaus / Bürgerservice / Dienstleistungen A-Z / Dienstleistungen A-Z
Leistungen

Waffenbesitzwechsel und Schalldämpfer

Jeder Besitzwechsel einer Waffe oder Erwerb eines Schalldämpfers muss bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden.

Zuständige Stelle

die Kreispolizeibehörden

Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort,

  • das Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Anzeige spätestens bis 14 Tage nach Erwerb.

Verfahrensablauf

Nach Eingang der Meldung wird die Erwerbsberechtigung geprüft und der Aus- bzw. Ein- oder Umtrag vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung Waffenbesitzwechsel, WBK, ggf. EFP und Kopie des Personalausweises

Politik aus erster Hand

Erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Themen der kommenden Sitzungen des Gemeinderates.

Bürgerinformationssystem