Kinderschutzbeauftragte – Fachberatung und Kinderschutzvereinbarungen
Schwerpunkte bilden standardisierte Verfahrensabläufe für die Einschätzung einer (vermuteten) Kindeswohlgefährdung, die qualitative Weiterentwicklung fachspezifischer Kinderschutzthemen und die Förderung eines regionalen, interdisziplinären Ortenauer Netzwerkes im Kinderschutz. Rechtliche Grundlage ist das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)“
Adressaten:
Freie Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen sowie weitere Institutionen und Personen im Landkreis, die beruflich in Kontakt mit Familien, Kindern und Jugendlichen sind.
Unsere Dienstleistungen
Vermittlung von Vereinbarungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII zwischen Jugendamt und Einrichtungen bzw. Diensten der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstätten, Jugendzentren, Schulsozialarbeit, teil- und vollstationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, u.a.).
Vermittlung von Vereinbarungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII zwischen Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe, Verbänden, Vereinen und weiteren Institutionen in der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Jugendarbeit.
Kooperationsvereinbarungen im Kinderschutz gemäß Artikel 1 BKiSchG mit Einrichtungen und Diensten, die in Kontakt mit Kinder, Jugendlichen und deren Eltern stehen.
Information und Fachberatung zum Kinderschutz (Infoveranstaltungen auf Anfrage)
Zentrale Auskunftsstelle zum Angebot der „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ im Kinderschutz im Ortenaukreis.
Multiplikatorentätigkeit im Kinderschutz auf Landesebene (Organisation: KVJS Landesjugendamt), regionale Vernetzung über Gremien und Arbeitskreise zu Kinderschutzthemen (wie z.B. sexuelle Gewalt, häusliche Gewalt, präventive Hilfe-Angebote, u.a.)
Informationsstelle für Bürger und Bürgerinnen zum Thema Kinderschutz, Infostelle für Kinder und Jugendliche zu Kinderrechten (Beschwerde und Beteiligung)
Onlineantrag und Formulare
- Glossar zur „Vereinbarung zum Kinderschutzhandeln im Ortenaukreis"
- Handreichung Schutzkonzept Kindertagesstätten Ortenaukreis
- IEF-Flyer Ortenaukreis I anonymisierte Fallberatung
- Insoweit erfahrene Fachkräfte Kinderschutz I anonymisierte Fallberatung
- Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt
- Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung für Schulen an das Jugendamt
- Pocketbroschüre_Kinderschutz_Ortenau
- Pocketbroschüre_Was Jugendämter leisten_Ortenau
- Vademecum für einen grenzüberschreitenden Kinderschutz
- Vereinbarung Ehrenamt I Vereine I § 72a SGB VIII
- Vereinbarung Schutzauftrag freie Träger § 8a SGB VIII
- Vereinbarung Schutzauftrag I freie Träger I § 8a SGB VIII I Übersichts-Liste
- Vereinbarung Schutzauftrag I Kindertagespflegepersonen I § 8a SGB VIII
- Vereinbarung zum Kinderschutzhandeln im Ortenaukreis
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.